Zentralverriegelung streikt mehrmals wöchentlich

  • Hallo zusammen,


    bei meinem Kia Rio (EZ 10/2018) streikt regelmäßig die Zentralverriegelung. Das Auto lässt sich dann weder mit der Fernbedienung noch mit dem Knopf am Griff öffnen. Beim Abschließen tritt das Problem auch auf, aber deutlich seltener.


    Betroffen sind beide Fernbedienungen, Batterien wurden bereits getauscht. Zweimal war der Rio deswegen schon in der Werkstatt, immer mit dem Ergebnis "Wir können nichts feststellen".


    Wer weiß Rat? Danke!

  • Werkstatt wechseln!

    Wenn du mich fragst, ist der Empfänger defekt, da beide Schlüssel (Sender) betroffen sind.

    Ein Auto das nicht fährt ist sein Geld nicht Wert (Fredl Fesl, Anlassjodler)
    Bremsen ist umwandeln von wertvoller kinetischer Energie in nutzlose Wärme :rolleyes:

  • Oder ist das Problem vielleicht durch den Standort bedingt?


    Ist schon etwas her, aber mit meinem ehemaligen Mitsubishi hatte ich das Problem mit der Funkfernbedienung immer vor einem Bestimmten Aldi-Markt, auf dessen Dach große Funkantennen gestanden haben. Egal wie nah ich mit der Fernbedinung am Auto, an Antenne oder der Frontscheibe war, keine Funktion. Da muss eine Antenne böse in das entsprechende genutzte Frequenzband gestrahlt haben.


    Deshalb: Tritt das bei Dir unabhängig vom Stellplatz auf, oder ist das immer an der gleichen Stelle passiert?

  • Nee, das Problem tritt unabhängig vom Standort auf.


    Ich bin gespannt. Der dritte Werkstatttermin ist nun vereinbart. Ärgerlich ist das Verhalten der Werkstatt. Obwohl das Problem bereits auf zwei Werkstattaufträgen dokumentiert ist, hat man sich natürlich erst einmal darum gekümmert, beim ersten mal wurde es "ja nur gemeldet". Und natürlich konnte man das Problem noch nicht nachstellen, was natürlich auch nicht stimmt. Jetzt soll der Wagen zwei Tage in der Werkstatt verbingen, aber einen Leihwagen wollte man mit Verweis auf die Garantiebedingungen nur kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Von gesetzlicher Gewährleistung haben die nicht ganz so viel gehört...

  • Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges. Dafür gilt -wie bei allen Artikeln-, dass sich die 2 Jahre Gewährleistungzeit um den Zeitraum des Nutzungsausfalles verlängert. Stellt Dir ein Verkäufer aber (kostenlos) ein vergleichbares (den Begriff musst Du dann vermutlich im Streitfall auch vor Gericht klären...) Leihgerät/Fahrzeug, ist das nämlich nicht der Fall.


    Aber das ist ja ohnehin beim Auto -durch die erweiterte Garantie- nicht so interessant, wie z.B. beim Fernsehgerät. Wenn der dann nach 2 Jahren und ein paar Tagen das zeitliche segnet -wie das nicht selten passiert- kann es sehr wichtig sein, wenn man das Gerät nachweislich für z.B. 4 Wochen während einer Reparatureinsendung nicht nutzen konnte. Aber das ist jetzt OT.

  • Ok, es war eine verkürzte Darstellung. Natürlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Allerdings habe ich Anspruch auf den mir entstandenen Schaden. Muss ich mir einen Leihwagen nehmen, entsteht ein Schaden. Und dann ist es günstiger und pragmatischer, diesen direkt vom Händler zu nehmen, als wenn ich eine Rechnung von Sixt geltend mache.


    Zurück zum Topic: Der Fehler wurde gefunden, es handelte sich um einen "Wackelkontakt". Da der Fehler nun seit zwei Wochen nicht mehr aufgetreten ist, wird es das gewesen sein.